Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2726
BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82 (https://dejure.org/1983,2726)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1983 - 5 C 68.82 (https://dejure.org/1983,2726)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - 5 C 68.82 (https://dejure.org/1983,2726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Studienwechsel - Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Wechsel des Studienfaches - Vorliegen eines ernsthaften Neigungswandels als wichtiger Grund für einen Studienfachwechsel - Voraussetzungen für die Förderung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 1048
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht einschränkend darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 50, 161 [165 f.]; 58, 270 [273]; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15).
  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht einschränkend darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 50, 161 [165 f.]; 58, 270 [273]; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Auch nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG kann eine weitere Ausbildung nur gefördert werden, wenn, jeweils im Einzelfall vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 BAföG nicht ausreicht oder wenn der Auszubildende die bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Diese Vorschrift läßt nicht nur die Förderung für eine Ausbildung - die Erstausbildung im engeren Sinne -, sondern auch für eine insoweit nicht anders behandelte zusätzliche Ausbildung zu, wenn durch die erste Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (vgl. BVerwGE 61, 342 [348]).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht einschränkend darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 50, 161 [165 f.]; 58, 270 [273]; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75

    Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Denn bei Anwendbarkeit der materiellen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wäre diese Ausbildung förderungsfähig gewesen (vgl. BVerwGE 55, 194 [196]).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 35.82

    Erstausbildung - Zweiter Bildungsweg - Förderungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Daß selbst eine Ausbildung, die unternommen wird, nachdem zuvor eine erste berufsbildende Ausbildung in kürzerer Zeit als drei Jahren abgebrochen worden war, nicht mehr als ebenfalls noch nach § 7 Abs. 1 BAföG zu beurteilende zusätzliche Ausbildung, sondern ausschließlich unter den einengenden Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 BAföG gefördert werden kann, hat der Senat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 35.82 - entschieden.
  • BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80

    Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
    Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen ziehen (Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 5 B 12.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 17).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).
  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung

    Ein Eignungs- oder ernstzunehmender Neigungswandel kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen wichtigen Grund im Sinne der Vorschrift begründen (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - 5 C 68/82 - BeckRS 2010, 46664 m. w. N.).

    Die in § 7 Abs. 3 Satz 4 Halbs. 2 BAföG aufgestellte Regelvermutung dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung und umfasst ihrem Inhalt nach sowohl das Vorliegen eines wichtigen Grundes als auch das von der Rechtsprechung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal herangezogene Erfordernis der Unverzüglichkeit eines Fachrichtungswechsels oder Abbruchs (vgl. Nolte, in: Nomos Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, 3. Aufl. 2023, BAföG § 7 Rn. 25, 27; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - a. a. O.; BT-Dr. 15/3655 S. 9).

  • BVerwG, 20.02.1987 - 5 B 135.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn eines neuen

    Unternimmt der Auszubildende einen weiteren Fachrichtungswechsel, so hat das Amt für Ausbildungsförderung erneut dem Grunde nach über die Förderungsfähigkeit der anderen Ausbildung zu entscheiden, ohne an die für den vorangegangenen Ausbildungsabschnitt ergangene Entscheidung gebunden zu sein (so Urteil des Senats vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 5 B 58.88

    Antrag auf Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen dem Wechsel in das

    Im Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 41 = FamRZ 1984, 1048) hat der beschließende Senat entschieden, daß - nach einem vorangegangenen Ausbildungsabbruch - eine positive Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit einer (anderen) weiterführenden allgemeinbildenden Ausbildung an einem Kolleg dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BAföG) nicht einen Vertrauenstatbestand schaffe, der es geböte, dem Auszubildenden anschließend auch für die berufsbildende Ausbildung an einer Hochschule Ausbildungsförderung zu leisten.
  • VG München, 09.12.2022 - M 15 K 21.3980

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Anderes Fortbildungsziel, Wichtiger Grund

    Voraussetzung ist insoweit, dass der Auszubildende erst während der Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, dass die gewählte Fachrichtung nicht seiner Neigung entspricht BVerwG, U.v. 13.10.1983 - 5 C 68/82 - juris Rn. 18; U.v. 6.9.1979 - 5 C 12/78 - juris Rn. 15; U.v. 12.2.1976 - 5 C 86/74 - juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht